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Kleinkinder

Es ist noch gar nicht so lange her, da hielten Sie Ihr kleines hilfloses Baby im Arm. Und plötzlich hat sich Ihr kleiner Schatz zu einem immer selbstständigeren und neugierigen Entdecker entwickelt, der am Liebsten alles alleine machen möchte. Man würde am liebsten ständig an seiner Seite stehen, damit nichts passiert. Oder schaut man manchmal besser weg? Aus Erfahrung lernt man schließlich. Eine weitere aufregende Lebensphase beginnt nun, die Sie oft begeistern und stolz machen, aber auch ganz schön viele Nerven kosten kann.

Diese Vorsorgeuntersuchungen begleiten Ihr Kleinkind:

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U7

mit etwa 2 Jahren

In dieser Untersuchung werden Gewicht und Größe gemessen und die Milchzähne angeschaut. Außerdem werden die allgemeinen Körperfunktionen sowie die geistige Entwicklung untersucht. Dazu zählt z.B. die Bildung von Zweiwortsätzen und das Benennen von Gegenständen. Weiterhin wird die motorische Entwicklung überprüft: Kann Ihr Kind laufen, Treppen steigen, etc.? Außerdem wird der Impfkalender fortgesetzt.

U7a

mit etwa 3 Jahren

Wir untersuchen Ihr Kind besonders auf Störungen in den Bereichen Sozialisation, Verhalten und Sprache. Zudem sollen mögliche Auffälligkeiten im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, Übergewicht oder allergische Erkrankungen festgestellt werden. Die Impfungen werden auf Vollständigkeit überprüft.

U8

mit etwa 4 Jahren

In dieser Vorsorge wird Ihr Kind umfassend untersucht. Wir überprüfen die motorische Entwicklung, darunter auch die Feinmotorik, das Sozial- und Spielverhalten und die Entwicklung der Sprache (Kann Ihr Kind ganze Sätze sprechen? Kennt es seinen Vor- und Nachnamen? etc.), das Seh- und Hörvermögen (durch spezielle Tests), sowie möglichen Wirbelsäulen-, Bein- u. Fußfehlstellungen. Es wird eine Urinuntersuchung vorgenommen und überprüft, ob geistige oder körperliche Entwicklungsverzögerungen vorliegen. Die Impfungen werden überprüft.

U9

mit etwa 5 Jahren

siehe U8

VORSORGE

Unser Gesetzgeber sieht vor, dass ein Kind von seiner Geburt bis zu seinem 18. Lebensjahr verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen besuchen soll, damit es gesund aufwachsen kann. Dazu zählt nicht nur die medizinische Untersuchung. Seit 2016 wurde durch neue Kinderrichtlinien auch der emotionalen und psychosozialen Entwicklung des Kindes mehr Bedeutung zugewiesen: Verhaltensauffälligkeiten und Risikofaktoren für psychische Erkrankungen können dadurch eher erkannt und Hilfen aufgezeigt werden.

MELDEPFLICHT

In Niedersachsen wurde für die Vorsorgeuntersuchungen U5 bis U8 eine Meldepflicht eingeführt. Wir sind somit verpflichtet, versäumte Vorsorgen zu melden. Diese versäumten Termine werden bei den Eltern angemahnt. Bitte bringen Sie daher immer den Abschnitt aus den Vorsorge Erinnerungsbriefen mit.